Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich ein Essensgeld erhoben.
Die derzeit geltenden Tarife ergeben sich aus dem beigefügten  Gebührenverzeichnis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die  städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.